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Aktuelles

26.Juni 2020

Erntezeit sorgt für Gefahren auf Straßen: Appelle an Landwirte und Verkehrsteilnehmer

Zur Erntezeit sind wieder überbreite Arbeitsmaschinen unterwegs. Deshalb erging nun ein Appell für mehr Miteinander: an Autofahrer, Radler - und auch die Landwirte.

Landersdorf. Die Ernte steht vor der Tür: In den kommenden Monaten sind wieder vermehrt große Landmaschinen und überbreite Fahrzeuge unterwegs. Um Unfälle auf den Straßen zu vermeiden, haben am Freitag Vertreter aus dem Agrarwesen, von Behörden sowie der Polizei Appelle an die Öffentlichkeit gerichtet....

Quelle: Armin Forster | Merkur Online

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Merkur Artikel Familie Högl
19.Juni 2020

Beschilderung Überbreite Selbstfahrende Arbeitsmaschinen



Überbreite News


Sehr verehrte Kunden,

die aktuellen Anwendungshinwiese der bayerischen Landesregierung schreiben Landwirten und Lohnunternehmern vor, überbreite selbstfahrende Arbeitsmaschinen auf kurvigen, engen, unübersichtlichen Straßen mit einem vorausfahrenden privaten Begleitfahrzeug zu sichern. Beachten Sie bitte die konkreten Hinweise zu den „Ausnahmeregelungen lof-BF“ im nachfolgenden Text.

Dieses Begleitfahrzeug kann ein PKW, Schlepper oder LKW sein, der mit drei vorgeschriebenen Ausstattungsmerkmalen zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Begleitfahrzeug („lof-BG“) wird.

Ausstattungsmerkmal I: „Gelbe Rundumleuchte“

Die Rundumleuchte muss nach § 22a Absatz 1 der StVZO in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein. Darunter fallen auch alle Leuchten, die der europäischen Richtlinie ECE-R65 entsprechen.

Ausstattungsmerkmal II: Hinweisschild „Convoi exceptionnel“

Das Hinweisschild „Convoi exceptionnel“ (schwarze Lettern auf gelbem Grund) ist am Heck der selbstfahrenden Arbeitsmaschine anzubringen und bedeutet so viel wie außergewöhnliche Fahrzeugkolonne.

Die Tafel muss in einer zweizeiligen Ausführung des Schriftzuges mindestens die Abmessungen von 1100 x 400 mm haben. Bei einzeiliger Ausführung sind auch Format gestattet, die mindestens die gleiche Fläche haben, sich aber über das gesamte Fahrzeugheck (Motor- oder Strohhaube) erstrecken.

Mit dem reflektierenden Hinweisschild werden für gewöhnlich LKW gekennzeichnet, deren Maße und Gewichte über die Grenzen der STVO hinaus gehen. An das Material der Tafel (Magnetfolie, PVC-Aufkleber, Aluverbund) wird keine besonderen Anforderungen gestellt.

Ausstattungsmerkmal III: Hinweisschild „Überbreite folgt“

Das Hinweisschild „Überbreite folgt“ ist am lof-Begleitfahrzeug vorne anzubringen, so dass es der entgegenkommende Verkehr die schwarzen Lettern auf weißem Grund lesen kann. Das Schild muss reflektierend sein, mit einem roten Rahmen eingefasst sein und eine Größe von 1100 x 400 mm haben. Für dieses Schild gibt es hinsichtlich Material keine Vorgaben. Beim Kauf ist aber auf eine gute Stabilität zu achten.

Insbesondere beim Einsatz eines PKW als lof-BG stellt die Anbringung der Tafel ein Problem dar. Die Montage an Stoßstange oder auf dem Dach muss sich noch in der Praxis bewähren. In jedem Fall ist das An- und Abbauen an die Fronhydraulik eines Schleppers einfacher und schonender für die Karosserie.

Anbieter für Schilder und Rundumleuchte

Landmaschinenhandel (z. B. Claas Südostbayern), Handel für Fahrzeugteile (z. B. Winkler) und weitere Anbieter im Internet. Achten Sie auf das Prüfzeichen E1 auf dem Typenschild. Dieses bedeutet, dass Schilder und Leuchte für Deutschland die Richtlinien erfüllen und im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden dürfen.

Aktueller Stand Anwendungshinweise SAM im öffentlichen Straßenverkehr

Die neuen SAM-Anwendungshinweise (ab 2020) verpflichtet den Maschinenbetreiber grundsätzlich zu einem vergleichsweise einfach ausgestatteten Begleitfahrzeug, eröffnen aber gleichzeitig weitgehende Freiräume bei günstigen Verkehrsbedingungen auf das Begleitfahrzeug zu verzichten.

Die Anwendungshinweise des bayerischen Innenministeriums beziehen sich auf überbreite selbstfahrende Arbeitsmaschinen (SAM) in der Land- und Forstwirtschaft im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs und eröffnen die Möglichkeiten, im Rahmen der Erlaubnis zum § 29 STVO eine flächendeckende Dauererlaubnis mit bayernweiter Gültigkeit unter folgenden Voraussetzungen zu erhalten:

  • Fahrzeugbreite der selbstfahrenden Arbeitsmaschine (SAM) 3,01 – 3,50 m
  • Kennzeichnung mit Bayernpaket (heißt: Ausstattungsmerkmale müssen vollständig, funktionstüchtig, sauber und vorschriftsmäßig angebracht sein)
  • § 70 STVZO-Genehmigung für SAM


Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, besteht des Weiteren die Auflage, dass bei allen Fahrten zusätzlich eine Absicherung nach vorne durch ein privates Begleitfahrzeug (BF-lof) erforderlich ist.

Ausnahmen: Sobald eine der folgenden Verkehrsbedingungen vorliegt, kann auf ein privates Begleitfahrzeug (BF-lof) verzichtet werden:



  • auf allen Straßen nachts und in der Dämmerung
  • Auf allen Innerortsstraßen
  • Auf allen Feld- und Waldwegen mit Einschränkung des allgemeinen Kraftfahrzeugverkehrs
  • auf allen Straßen ab einer Breite von 6,00 m und mehr (gemessen als befestigter Fahrbahnbelag, ohne Seitenstreifen), ohne Autobahnen, Kraftfahrstraßen, autobahnähnliche Straßen)
  • Auf Straßen mit durchgängiger Sichtweite über 100 m ohne Autobahnen, Kraftfahrstraßen, autobahnähnliche Straßen
  • Auf Straßen mit dauerhaften und durchgehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen von 70 km/h oder niedriger, welche ein sicheres Anhalten im Begegnungsverkehr innerhalb der vorhandenen Sichtweite gewährleisten


Diese Ausnahmen eröffnen Freiräume für viele Straßen Bayerns und bedeuten, dass auf kurvigen, engen, unübersichtlichen Straßen durch das Begleitfahrzeug zusätzliche Sicherheit für andere Verkehrsteilnehmer, aber auch für den SAM-Fahrer erreicht wird.

Anforderungen an das Begleitfahrzeug (SAM 3,01 – 3,50 m)

  • Begrifflichkeit: privates Begleitfahrzeug (BF-lof)
  • PKW oder Schlepper (auch mit Anhänger oder Gerät (Fahrzeugbreite max. 3,00m)
  • Gelbe Rundumleuchte in amtlich genehmigter Bauweise
  • Hinweisschild „Überbreite folgt“ an Front des BF-lof: (vorn oder Fahrzeugdach)
  • Hinweisschild „Convoi exceptionell (eventuell auch „Überbreite voraus“ am Heck des BF-lof)


Einsatz des Begleitfahrzeugs

  • Abstand 100 – 150 m zwischen BF-lof und SAM
  • Beide Fahrer müssen „eine Sprache“ sprechen, mindestens einer muss deutsch sprechen
  • Permanente Verbindung über Funk, Telefon, o. ä. mit Freisprecheinrichtung
  • Mitzuführende Dokumente: Erlaubnis / elektr. Bescheid in Original / beglaubigte Kopie


Die SAM-Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und eine entsprechende Fahrerlaubnis haben. Betriebsseitig ist eine Unterweisung für den SAM-Fahrer im Straßenverkehr durchzuführen, in der auf die Besonderheiten (Fahr- Lenkverhalten, Geschwindigkeit, …), Kennzeichnung „Bayernpaket“ und das Zusammenspiel mit dem Fahrer des BF-lof einzugehen ist. Eine schriftliche Dokumentation der Unterweisung ist erforderlich.

Landmaschinenhändler erhalten für Vorführfahrten und Überführungsfahrten keine Dauergenehmigung, müssen also weiterhin eine Einzelerlaubnis beantragen. Gewerbliche Maschinenvermieter können unter bestimmten Voraussetzungen eine Dauergenehmigung für Mietmaschinen erhalten.

Quelle: www.lu-verband.de

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19.Oktober 2017

Sehnlichster Wunsch erfüllt

Die neunjährige Ramona durfte auf einem Mähdrescher mitfahren

Landersdorf. Mit einer Fahrt auf einem großen Mähdrescher machte die Familie Högl aus Landersdorf der neunjährigen Ramona eine ganz besondere Freude. Schon seit Langem interessiert sich das Mädchen für Bulldogs, Sämaschinen, Mähdrescher oder sonstige Maschinen, wie sie in der Landwirtschaft zum Einsatz kommen. Immer größer wurde ihr Wunsch, einmal mit einem Mähdrescher mitfahren zu dürfen...

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Familie Högl

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